AGB
Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen
Auftragnehmer ist die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen. Auftraggeber ist der in der Auftragsbestätigung genannte Vertragspartner, sofern derjenige, dem die erbrachte Vertragsleistung unmittelbar zugute kommt.
Die Angebote,
Leistungen und Lieferungen der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH,
41751 Viersen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit
widersprochen.
Alle Angebote der Firma d&m Gerüstbauservice
GmbH, 41751 Viersen sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
der Arent Netzmontage GmbH.
Grundlage des Angebotes, bzw. des
Auftrages sind die schriftlichen Angaben des Auftraggebers sowie
vorhandene Anschlingmöglichkeiten zur Befestigung der
Personenschutznetze mittels Aufhängeseilen an den Bindern, bzw. den
Außenkanten.
Zusätzliche Befestigungen müssen vorher beauftragt
werden, diese werden zusätzlich mit mindestens 5,65 EUR/Stk berechnet.
Sollte eine Befestigung wegen mangelnder Befestigungsmöglichkeiten nicht
ordnungsgemäß durchgeführt werden können, so ist eine Haftung der Firma
d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen bei etwaigen
Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Es muss eine
Bodenbeschaffenheit vorhanden sein, die nach den gültigen Vorschriften
einen Einsatz von Arbeitsbühnen erlaubt. Der vereinbarte Montageablauf
erfolgt nach schriftlichen Angaben und Plänen des Auftraggebers, die
folgende Angaben zu enthalten haben: 1 Satz Pläne / Dachgrundgriss sowie
Schnitt, einzunetzende Gesamtfläche. Maßangeben des Bauvorhabens
bezügl. Länge, Breite, Höhe des Objektes sowie die Binderabstände.
Außerdem
müssen die Materialangaben der Außenkanten angegeben werden. Diese
Angaben werden von der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751
Viersen bestätigt. Sollten bei der Montage der Personenschutznetze die
Pläne, bzw. die Angaben nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten
übereinstimmen und sich daraus Mehrkosten ergeben, werden diese
zusätzlich berechnet.
Die Preise gelten für:
- Die vereinbarte Fläche und eine Grundgebrauchsüberlassung von 4 Wochen. Nach der vierten Woche der Gebrauchsüberlassung, wird jede weitere angefangene Woche als vollständige Mietwoche berechnet.
- Für eine einmalige Montage und die daraus resultierende Anfahrt.
- Für eine einmalige Demontage und die daraus resultierende Anfahrt.
Zusätzliche Anfahrten oder jede Veränderung, wie z.B. das
Umhängen der Netze, auch innerhalb der gleichen Baustelle, die nicht
vorher vereinbart waren, werden mit einer Anfahrtspauschale berechnet,
bzw. als Neumontage berechnet.
Die Gebrauchsüberlassung beginnt mit
dem Tage der Einnetzung und endet an dem Tage, der Demontage der
Personenschutznetze. Alle Termine für die Montage oder Demontage
bedürfen der Schriftform und müssen spätestens 4 Werktage vor dem
ausführenden Termin bei der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751
Viersen eingegangen sein. Bei Beschädigungen oder Verlusten der Netze
während der Mietdauer, werden die daraus resultierenden Kosten
(Reparatur bzw. Neubeschaffung) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Beschädigungen oder Verluste sind der Firma d&m Gerüstbauservice
GmbH, 41751 Viersen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei
Montagebeginn muss die zu vernetzende Fläche von der Konstruktion her
fertig gestellt, die Bodenfläche darunter freigeräumt und für
Arbeitsbühnen befahrbar sein. Wartezeiten, die durch Behinderungen
entstehen, werden mit 35,00 EUR je Stunde berechnet. Die Zufahrt, die
Ent- und Belademöglichkeiten sowie Abstellmöglichkeiten müssen
gewährleistet sein. Es werden ausschließlich Netze nach UVV und DIN
verwendet und montiert. Diese sind nur für den Personenschutz geeignet
und dürfen nicht für andere Zwecke verwand werden. Jede Zweckentfremdung
wird ausdrücklich untersagt. Die Netze dürfen nur durch Firma d&m
Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen beauftragten Personen montiert,
bzw. demontiert werden. Werden Montagen oder Demontagen von Personen
durchgeführt, die nicht durch die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH,
41751 Viersen autorisiert sind, entfällt jegliche Haftung.
Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751
Viersen die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des
Verkäufers eintreten, hat die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH,
41751 Viersen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen,
nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma d&m Gerüstbauservice
GmbH, 41751 Viersen die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit
nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH,
41751 Viersen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen
und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Rechnung
informieren. Sind Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma
d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber in
Verzug, so ist die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen
berechtigt, von dem betreffenden Zeitraum ab, Zinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB als pauschalen Schadensersatz zu
verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber
eine geringere Belastung nachweist, der Nachweis eines höheren Schadens
durch Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen ist zulässig.
Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen,
als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Einsatz von mittelbaren
oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht
auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen
Schäden absichern soll. jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma d&m Gerüstbauservice
GmbH, 41751 Viersen und dem Auftraggeber gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann
im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, ist Viersen ausschließlich
Gerichtsstand für alle aus sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in
diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.