d&m Gerüstbauservice GmbH ... Wir fangen jeden auf!

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen


Auftragnehmer ist die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen. Auftraggeber ist der in der Auftragsbestätigung genannte Vertragspartner, sofern derjenige, dem die erbrachte Vertragsleistung unmittelbar zugute kommt.

Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.

Alle Angebote der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Arent Netzmontage GmbH.

Grundlage des Angebotes, bzw. des Auftrages sind die schriftlichen Angaben des Auftraggebers sowie vorhandene Anschlingmöglichkeiten zur Befestigung der Personenschutznetze mittels Aufhängeseilen an den Bindern, bzw. den Außenkanten.
Zusätzliche Befestigungen müssen vorher beauftragt werden, diese werden zusätzlich mit mindestens 5,65 EUR/Stk berechnet. Sollte eine Befestigung wegen mangelnder Befestigungsmöglichkeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, so ist eine Haftung der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen bei etwaigen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Es muss eine Bodenbeschaffenheit vorhanden sein, die nach den gültigen Vorschriften einen Einsatz von Arbeitsbühnen erlaubt. Der vereinbarte Montageablauf erfolgt nach schriftlichen Angaben und Plänen des Auftraggebers, die folgende Angaben zu enthalten haben: 1 Satz Pläne / Dachgrundgriss sowie Schnitt, einzunetzende Gesamtfläche. Maßangeben des Bauvorhabens bezügl. Länge, Breite, Höhe des Objektes sowie die Binderabstände.

Außerdem müssen die Materialangaben der Außenkanten angegeben werden. Diese Angaben werden von der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen bestätigt. Sollten bei der Montage der Personenschutznetze die Pläne, bzw. die Angaben nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und sich daraus Mehrkosten ergeben, werden diese zusätzlich berechnet.

Die Preise gelten für:

  1. Die vereinbarte Fläche und eine Grundgebrauchsüberlassung von 4 Wochen. Nach der vierten Woche der Gebrauchsüberlassung, wird jede weitere angefangene Woche als vollständige Mietwoche berechnet.
  2. Für eine einmalige Montage und die daraus resultierende Anfahrt.
  3. Für eine einmalige Demontage und die daraus resultierende Anfahrt.


Zusätzliche Anfahrten oder jede Veränderung, wie z.B. das Umhängen der Netze, auch innerhalb der gleichen Baustelle, die nicht vorher vereinbart waren, werden mit einer Anfahrtspauschale berechnet, bzw. als Neumontage berechnet.
Die Gebrauchsüberlassung beginnt mit dem Tage der Einnetzung und endet an dem Tage, der Demontage der Personenschutznetze. Alle Termine für die Montage oder Demontage bedürfen der Schriftform und müssen spätestens 4 Werktage vor dem ausführenden Termin bei der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen eingegangen sein. Bei Beschädigungen oder Verlusten der Netze während der Mietdauer, werden die daraus resultierenden Kosten (Reparatur bzw. Neubeschaffung) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Beschädigungen oder Verluste sind der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bei Montagebeginn muss die zu vernetzende Fläche von der Konstruktion her fertig gestellt, die Bodenfläche darunter freigeräumt und für Arbeitsbühnen befahrbar sein. Wartezeiten, die durch Behinderungen entstehen, werden mit 35,00 EUR je Stunde berechnet. Die Zufahrt, die Ent- und Belademöglichkeiten sowie Abstellmöglichkeiten müssen gewährleistet sein. Es werden ausschließlich Netze nach UVV und DIN verwendet und montiert. Diese sind nur für den Personenschutz geeignet und dürfen nicht für andere Zwecke verwand werden. Jede Zweckentfremdung wird ausdrücklich untersagt. Die Netze dürfen nur durch Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen beauftragten Personen montiert, bzw. demontiert werden. Werden Montagen oder Demontagen von Personen durchgeführt, die nicht durch die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen autorisiert sind, entfällt jegliche Haftung.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers eintreten, hat die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Rechnung informieren. Sind Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,  dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen berechtigt, von dem betreffenden Zeitraum ab, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist, der Nachweis eines höheren Schadens durch Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen ist zulässig.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen, als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Einsatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma d&m Gerüstbauservice GmbH, 41751 Viersen und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, ist Viersen ausschließlich Gerichtsstand für alle aus sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.